KI-Gesetz der EU: Das müssen Schweizer Fach- und Führungskräfte jetzt wissen
Es gibt inzwischen wohl keinen Berufstätigen mehr, der nicht zumindest gelegentlich einen der populären Online-Dienste auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzt. Dazu gehören KI-Plattformen wie Perplexity, ChatGPT, Gemini, Apple Intelligence und Midjourney sowie KI-Werkzeuge wie Microsoft Copilot, Deepl, NotebookLM und Adobe Firefly. Am Arbeitsplatz können sie dabei helfen, Dokumente in kürzester Zeit zusammenzufassen und auszuwerten, Informationen zu recherchieren und Inhalte aller Art – Texte, Abbildungen, Präsentationen – zu erstellen.
In vielen Unternehmen werden diese digitalen Werkzeuge aber eingeführt, ohne dass die weitere Nutzung professionell begleitet würde. Anderswo bieten die Unternehmensleitungen selbst keine KI-Werkzeuge an, was häufig dazu führt, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst etwas suchen und es unkontrolliert nutzen. Beides birgt seit Einführung des «AI Act» (KI-Gesetzes) der EU grosse rechtliche Risiken in sich, denn es gilt auch für Schweizer Unternehmen, die mit KI-Lösungen im EU-Raum geschäftlich aktiv sind.
Xebia unterstützt Schweizer Unternehmen, Fach- und Führungskräfte deshalb jetzt mit einem neuen halbtägigen «Kompetenz-Training zum EU AI Act». Es vermittelt in einem kompakten Format das Wichtigste zur neuen Gesetzgebung und der Umsetzung im betrieblichen Alltag. Der Kurs richtet sich nicht nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in technischen Teams, sondern auch an Verantwortliche in HR, Governance und Compliance, die mit der Ausarbeitung der internen KI-Regeln und deren Umsetzung beauftragt sind.
Entscheidend für alle, die im EU-Markt aktiv sind
Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz. Für den hiesigen Markt kommen die vorhandenen gesetzlichen Vorschriften zum Tragen, darunter das Datenschutzgesetz, wenn es um die Bearbeitung von Personendaten geht. Bei KI-Nutzung durch staatliche Stellen dürfen zudem das Persönlichkeitsrecht und weitere Grundrechte nicht verletzt werden. Für Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren und dafür KI-Anwendungen entwickeln oder nutzen, gilt dagegen der «AI Act», der 113 Artikel und 13 Anhänge umfasst.
Auf diesem anspruchsvollen Feld sind Unternehmensleitungen sowie individuelle Fach- und Führungskräfte nicht nur auf sich gestellt. Es gibt bereits viele Regelwerke, Checklisten, Einzeldokumente und Textbausteine, die übernommen und an den eigenen Bedarf angepasst werden können – inklusive Vorlagen für betriebsinterne Schulungen. Xebia stellt im «Kompetenz-Training zum EU AI Act» u.a. eine «EU AI Act Compliance Checklist» bereit, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Herunterladen zur Verfügung. Sie bietet eine sichere Basis für das weitere Vorgehen im Unternehmen bzw. eigenen Bereich.
Der «AI Act» der EU regelt den Einsatz von KI-Anwendungen und wird stufenweise bis zum 1. August 2026 eingeführt, wobei für bestimmte Anbieter eine Verlängerung um ein Jahr möglich ist. Bereits seit dem 2. Februar 2025 schreibt das Gesetz vor, dass alle KI-Anwendungen einer von drei Risikoklassen zugeordnet werden müssen. Was in die Kategorie «inakzeptables Risiko» fällt, ist im EU-Raum verboten. Seit dem 2. Mai 2025 müssen Anbieter von KI-Anwendungen ihre betrieblichen Verhaltenskodizes bereithalten, um beweisen zu können, dass sie die Compliance-Anforderungen erfüllen.
Schulungen des Teams vorgeschrieben
Der «AI Act» schreibt in Artikel 4 vor, dass alle, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen befasst sind, «über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen» sollen. Dabei sollen laut dem Gesetz einerseits ihre technischen Vorkenntnisse und Erfahrungen sowie der Kontext des KI-Einsatzes berücksichtigt werden, andererseits die Nutzer der Anwendungen. Für Unternehmen bedeutet das praktisch, dass KI-Schulungen nicht nur vorgeschrieben sind, sondern auch individuell ausgestaltet werden müssen.
Neben der rechtlichen Seite sind bei der Nutzung von KI-Anwendungen im Unternehmen immer auch ethische Fragen zu bedenken. Dazu gehören der Umgang mit sogenannten «Halluzinationen». Dabei handelt es sich um schlüssig erscheinenden Antworten einer KI-Anwendung, die allerdings unerwünscht oder objektiv falsch sind. Ebenso müssen systematische Verzerrungen der Ergebnisse («Bias») erkannt und korrigiert werden. Für beide Fälle braucht es betriebliche Regeln und Schulungen für alle Nutzer.
Danach sind im betrieblichen Alltag fortlaufendes Monitoring und Reporting zwingend, damit KI-Anwendungen immer sachgemäss, sicher und produktiv genutzt werden. Mögliche Gefahren lassen sich so – gemäss den drei Risikoklassen des «AI Act» – frühzeitig einordnen und illegale Anwendungen unterbinden. So wird Künstliche Intelligenz zu einem verlässlichen Werkzeug, das den wirtschaftlichen Erfolg, die Effizienz und die Reputation des Unternehmens entscheidend voranbringen kann.
Zu KI-Schulungen beraten lassen
Für Schulungen zum KI-Einsatz am Arbeitsplatz inklusive des neuen «Kompetenz-Training zum EU AI Act» (online, bei Xebia oder im Unternehmen) berät Sie Anja van Ackern, Training Manager bei Xebia Schweiz. Sie erreichen sie über: anja.vanackern@xebia.com